Mittwoch, 17. August 2016

Überdruckventilation. [8]

„Was summt denn da…?“

Fliegende Augen.

Leises Summen. Erst eins, dann zwei. Immer lauter werdend. Dann – nach schnell über den Himmel suchenden Blick die Erkenntnis: Irgendwelche asozialen Arschkrampen fliegen da mit ihren Scheiß-Multikopter-Drohnen durchs Viertel! Gleich zwei Stück! Diese Fotzen! 
Der erste paranoide Gedankenreflex „Sofort abschießen!“ Aber wenn das mal so einfach wäre... Fünfminütiges skeptisch-besorgtes Betrachten dieser nervtötend auf und ab sausenden und in der Luft verharrenden, surrenden Gebilde sowie eine hastige Google-Suche bringen ernüchternde Gewissheit: prinzipiell dürfte man die Teile tatsächlich runterholen/einfangen/zerstören, sofern sie das Recht am eigenen Bild mittels eingebauter Kamera verletzen und der Betreiber auf deutlichen Hinweis nicht aufhört, diese Apparate in Sichtweite von fremden Menschen fliegen zu lassen. Problematisch dabei ist der Umstand, dem debilen Drohnenpiloten nachzuweisen, daß die möglicherweise verbaute Kamera tatsächlich unerlaubt Fotos oder Filmaufnahmen von Fremden in ausreichender Qualität macht, die das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild und der Privatsphäre verletzen würden. Schwierige Sache. Aber: Im Falle einer Gefährdung durch das feiste Fluggerät – im Sinne von Absturz- oder Kollisionsgefahr – wäre eine Abwehr ebenfalls möglich. Schließlich stehen hier Häuser und leben Menschen. Außerdem sind private Drohnenpiloten angehalten nur dorthin zu fliegen, wo sie auch selbst noch Einblick hätten. In diesem Falle fehlten dem Verfasser dieser Zeilen nur die nötigen zielgerichteten Mittel zur Drohnenabwehr – leider. Denn wie schön wäre es, dem verdutzten Apparatensteuermann sein zertrümmertes Fluggerät vor die Füße zu werfen und ihn süffisant darauf hinzuweisen, er könne sich glücklich schätzen, daß noch keine Menschen zu Schaden gekommen seien…

Runter kommen sie alle...

Abwehrmaßnahmen. 
Ins Reich der Phantasie und der Wahn- bzw. Wunschvorstellung gehören Maßnahmen wie Beschuss durch legal erhältliches Luftgewehr o.Ä. Zum einen ist das Ziel zu klein, zu schnell und zu agil, um es auf höhere Distanz wirksam zu beeinträchtigen oder effektiv zu beschädigen, zum anderen weiß man letztlich nicht, wo und wie das dann getroffene Teil zu Boden geht. 
Störmaßnahmen im Stile elektronischer Kampfführung (Funksignale verstümmeln etc.) fällt ebenfalls flach, da dies sehr aufwendig und unterm Strich genauso gefährlich wäre wie ein Abschuss.
Den vielgepriesenen Netzwurf, das Haschen mit Harke, Besen und Holzstiehl oder gar das Bespritzen mit dem Wasserschlauch brächte nur was auf nächster Nähe. Fällt also auch flach. 
Am wirksamsten erscheint da nur eins: entweder den Betreiber ausfindig machen, ansprechen, maßregeln oder – wenn nichts mehr hilft – beim Ausüben seiner Steuertätigkeit irgendwie stören oder das fiese Fluggerät noch am Boden auf die eine oder andere Art und Weise unschädlich bzw. fluguntauglich zu machen, gemäß der Devise „Wehret den Anfängen!“

In diesem Sinne: Frieden den Vögeln, Krieg den dämlichen Privatdrohnen!

(D.P.)

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